MWST-Quartal vorbei – so planst du die nächste Zahlung richtig ein
Ende März. Du hast die Quartalsabrechnung an die ESTV geschickt.
CHF 14'800 MWST fällig. Zahlungsfrist: 60 Tage.
Und dann, Mitte Mai: Der Betrag geht vom Konto ab. Und gleichzeitig kommt die Lohnzahlung, eine grössere Lieferantenrechnung, und der Kredit.
Eng. Sehr eng.
Das ist kein Ausnahmefall. Es ist ein Muster. Und es ist vollständig vermeidbar.
Die Mehrwertsteuer ist keine Überraschung. Sie ist vorhersehbar, berechenbar, planbar. Trotzdem bringt sie jedes Quartal KMU in Liquiditätsprobleme – nicht weil sie unerwartet kommt, sondern weil sie nicht eingeplant wurde.
Dieser Post zeigt dir, wie du das änderst.
Wie die MWST in der Schweiz funktioniert (kurze Auffrischung)
Du bist MWST-pflichtig ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Darunter kannst du dich freiwillig registrieren.
Der Normalsatz beträgt 8,1% (seit 2024). Für bestimmte Leistungen gelten reduzierte Sätze (2,6% für Lebensmittel, 3,8% für Beherbergung “noch”).
Abrechnungsmethode: Die meisten KMU rechnen quartalsweise ab. Das bedeutet: Ende März, Ende Juni, Ende September, Ende Dezember gibst du die Abrechnung ein. Zahlung ist dann 60 Tage nach Quartalsende fällig.
Du kannst auch halbjährlich oder (bei kleinen Unternehmen) jährlich abrechnen – je nach Vereinbarung mit der ESTV.
Effektive vs. Saldosteuersatz-Methode: Die meisten KMU nutzen die effektive Methode (Vorsteuer wird abgezogen). Die Saldosteuersatz-Methode ist einfacher, aber nicht immer günstiger.
Das eigentliche Problem: Geld, das dir nicht gehört
Hier liegt die Wurzel des Problems:
Die MWST, die du deinen Kunden in Rechnung stellst, gehört dir nicht. Sie gehört dem Bund. Du bist nur der Treuhänder.
Trotzdem landet das Geld auf deinem Konto – und es ist verlockend, es zu "brauchen". Für Investitionen, für Löhne, für Lieferanten.
Das Resultat: Wenn die Quartalsabrechnung kommt, ist das Geld weg. Und du gerätst in Liquiditätsprobleme mit Geld, das nie deins war.
Die Lösung ist simpel: Buche die MWST sofort aus, wenn sie eingeht.
So baust du einen MWST-Puffer auf
Methode 1: Separates MWST-Konto (empfohlen)
Eröffne ein zweites Geschäftskonto – nur für die MWST.
Jedes Mal, wenn eine Rechnung bezahlt wird, überweist du den MWST-Anteil sofort auf dieses Konto.
Beispiel: Rechnung CHF 5'405 (inkl. CHF 405 MWST) geht ein → CHF 405 sofort auf MWST-Konto überweisen.
Auf dem MWST-Konto liegt immer genau das, was du am Quartalsende schuldig bist. Keine Überraschungen.
Methode 2: Monatliche Rücklage
Wenn ein separates Konto zu aufwändig ist: Buche einmal pro Monat den geschätzten MWST-Betrag in deine Liquiditätsplanung ein.
So weisst du, dass "Kontostand CHF 80'000" in Wirklichkeit nur CHF 65'000 zur freien Verfügung bedeutet (der Rest ist MWST-Rücklage).
Methode 3: Vorsteuer konsequent abziehen
Vergiss nicht: Du hast auch Vorsteuer auf deinen Einkäufen. Diese kannst du abziehen.
Typische MWST-Ausgaben, auf die Vorsteuer anfällt:
Software-Abonnements (falls mit CH-MWST)
Büromaterial, Geräte
Miet- und Leasingzahlungen (falls MWST-pflichtig)
Beratungsleistungen von MWST-pflichtigen Anbietern
Konsequentes Erfassen der Vorsteuer senkt deine MWST-Schuld – und damit den Pufferbedarf.
Der MWST-Jahreskalender
Das ist dein Standard-Kalender, wenn du quartalsweise abrechnest:
Q1 (Januar – März):
Abrechnung einreichen: bis 30. April
Zahlung fällig: bis 30. Mai
Vorbereitung: Zahlen ab April bereithalten
Q2 (April – Juni):
Abrechnung einreichen: bis 31. Juli
Zahlung fällig: bis 31. August
Q3 (Juli – September):
Abrechnung einreichen: bis 31. Oktober
Zahlung fällig: bis 30. November
Q4 (Oktober – Dezember):
Abrechnung einreichen: bis 31. Januar
Zahlung fällig: bis 28. Februar
Trag diese Daten in deinen Kalender ein – und plane die Zahlungen in deiner Liquiditätsvorschau.
Was viele KMU vergessen: Die anderen Steuerzahlungen
MWST ist nicht die einzige Steuerzahlung, die dich liquiditätsmässig treffen kann. Hier die vollständige Übersicht, was du einplanen musst:
MWST (quartalsweise): Wie beschrieben, 4x pro Jahr. Berechne auf Basis deines Umsatzes.
Gewinnsteuer-Vorauszahlungen: Die meisten Kantone verlangen unterjährige Vorauszahlungen auf die erwartete Gewinnsteuer. Diese sind oft im Frühjahr und Herbst fällig. Frag deinen Treuhänder nach dem konkreten Datum.
Kapitalsteuer: Abhängig vom Kanton, meist zusammen mit der Gewinnsteuer.
AHV/IV/EO-Beiträge: Auf deine eigenen Löhne als Geschäftsführer, quartalsweise fällig.
BVG-Beiträge: Monatlich, via Pensionskasse. Diese laufen oft automatisch, aber der Betrag steigt, wenn Löhne steigen.
Verrechnungssteuer: Bei Dividendenausschüttungen 35% zurückbehalten und an die ESTV abführen.
Der einfache Steuerpuffer-Ansatz
Wenn dir das alles zu komplex ist, nutze diese Faustregel:
Reserviere 25-30% deines Gewinns (vor Steuern) für alle Steuern.
Das ist eine grobe Schätzung – sie variiert je nach Kanton, Rechtsform und Gewinnniveau. Aber sie verhindert, dass dich Steuerzahlungen überraschen.
Praktisch umsetzbar:
Am Monatsende: 25-30% des Monatsgewinns auf ein Steuerkonto übertragen
Dieses Konto nicht anfassen bis Steuerzahlungen fällig sind
Bei Jahresabschluss: Treuhänder berechnet genauen Betrag → Differenz angleichen
Was das mit Finanzsteuerung zu tun hat
Steuerplanung klingt nach Treuhänder-Thema. Und ja, dein Treuhänder macht die Abrechnung.
Aber wann du wie viel zurücklegst – das ist Finanzsteuerung. Das ist deine Aufgabe, nicht die deines Treuhänders.
Ein einfaches Liquiditäts-Dashboard, das MWST, Gewinnsteuer und Sozialversicherungen als geplante Ausgaben enthält, verändert die Überraschungen in planbare Ereignisse.
Das ist ein zentraler Teil unseres Financial Control Pakets: Liquiditätsvorschau aufsetzen, Steuerzahlungen einplanen, Puffer definieren.
Daniel Martin ist Fractional CFO und hilft Schweizer KMU und Startups, ihre Finanzen zu professionalisieren. Martin Advisory unterstützt bei Liquiditätsplanung, Steuerplanung und strategischer Finanzsteuerung.