AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Martin Advisory (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Mit der Beauftragung einer Dienstleistung (z.B. Financial Health Check, Financial Control, Strategic Growth, CFO-Mandat, Beratung) akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.

2. Vertragsgegenstand und Rechtsnatur Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Finanzstrategie, Controlling und CFO-Services. Die Parteien vereinbaren, dass es sich bei der Vertragsbeziehung um einen Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) handelt. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber eine sorgfältige und getreue Ausführung der übertragenen Aufgaben, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (wie z.B. eine spezifische Umsatzsteigerung oder Gewinnerzielung).

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers Der Erfolg der Dienstleistung hängt massgeblich von der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen (z.B. Bilanzen, Zugänge zu Buchhaltungssystemen wie Bexio/Abacus) vollständig und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch fehlende Unterlagen entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen Das Honorar richtet sich nach dem gewählten Paket oder dem individuellen Angebot.

  • Einmalige Pakete (z.B. Health Check): Werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.

  • Laufende Mandate (Retainer): Werden monatlich im voraus in Rechnung gestellt.

  • Zahlungsfrist: Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

  • Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, die Dienstleistung bis zur Begleichung auszusetzen.

5. Terminabsagen (Stornobedingungen) Vereinbarte Termine (z.B. Jour fixe, Workshops) sind verbindlich.

  • Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, können vollumfänglich verrechnet werden, sofern der Termin nicht durch den Auftragnehmer anderweitig belegt werden kann.

6. Haftung Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit grösster Sorgfalt.

  • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen.

  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen der Geschäftsführung des Auftraggebers, die auf Basis der Beratungen getroffen wurden. Die unternehmerische Entscheidungsgewalt verbleibt jederzeit beim Auftraggeber.

  • Der Auftragnehmer übernimmt keine steuerrechtliche Haftung (Abgrenzung zum Treuhänder).

7. Vertraulichkeit & Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Verarbeitung von Personendaten richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung.

8. Kündigung (bei laufenden Mandaten) Sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt, können laufende Mandate (z.B. „Financial Control“) von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden.

9. Geistiges Eigentum Konzepte, Auswertungen und Strategiepapiere, die vom Auftragnehmer erstellt werden, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein unwiderrufliches Nutzungsrecht für den eigenen internen Gebrauch.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Küssnacht (Kanton Schwyz).